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Fragen? Unser Kundensupport hilft Ihnen gerne.


Für viele Fragestellungen haben wir bereits detaillierte Antworten in unseren FAQ bereitgestellt. Falls Sie ein persönliches Gespräch wünschen, kontaktieren Sie gerne unser Support-Team.

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Wie lange können Patienten Orthopy nutzen?

Der Orthopy Zugang ist für mindestens 12 Monate gültig. Es bedarf keiner Folgeverordnung. Nach 12 Monaten kann die App weiterhin genutzt werden. Sollten Patienten jedoch nach 12 Monaten die App über 3 Monate hinweg nicht benutzen, werden die Daten des Patienten automatisch gelöscht.

Werden die Kosten der DiGA vollständig von den Krankenkassen übernommen?

Ja, die Kosten für DiGA werden zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es fallen keine Zusatzkosten oder Zuzahlungen für die Patienten an.

Welche Vergütung kann nach EBM und GOÄ erfolgen?

Vergütung nach EBM:
Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Vergütung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) über die Pauschale 86700. Diese beträgt gegenwärtig 7,64€ und umfasst die Verlaufskontrolle und Auswertung einer DiGA. Diese Pauschale kann pro DiGA einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, wobei im Krankheitsfall höchstens zwei Abrechnungen pro DiGA möglich sind. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, also unabhängig vom ärztlichen Budget.

Vergütung nach GOÄ:
Bei privatversicherten Patienten und Beihilfeberechtigten wird die ärztliche Leistung nach GOÄ mit der Ziffer A76 abgerechnet. Der Regelhöchstsatz beträgt 9,38€ und deckt die Verordnung, eventuelle Einweisungen in die Funktionen und Handhabung der DiGA sowie die Kontrolle der damit verbundenen Messungen ab.

Für welche Patienten ist Orthopy geeignet?

Orthopy eignet sich für Patienten im Alter zwischen 18 bis 65 Jahren und kann bei den folgenden Indikationen verordnet werden:

Vorderer Kreuzbandriss:

  • M23.61 sonstige Spontanruptur eines oder mehrerer Bänder des Kniegelenkes: vorderes Kreuzband
  • S83.53 Verstauchung und Zerrung des Kniegelenks: Riss des vorderen Kreuzbands

Meniskusschäden:

  • M23.2 Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung
  • M23.3 sonstige Meniskusschädigungen
  • S83.2 Meniskusriss, akut

Orthopy darf bei den folgenden Diagnosen oder Vorerkrankungen nicht verwendet werden:

  • I26 Lungenembolie
  • I50 Herzinsuffizienz
  • J18 Pneumonie
  • I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten
  • M22.0 Habituelle Luxation der Patella
  • M23.4 Freier Gelenkkörper im Kniegelenk
  • M24.07 Freier Gelenkkörper: Knöchel und Fuß (Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes)
  • M00 Eitrige Arthritis
  • M01 Direkte Gelenkinfektionen bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten

Weitere Informationen finden Sie hierzu auch in unserer Gebrauchsanweisung.

Erfüllt Orthopy die geltenden Standards an Datenschutz und Datensicherheit?

Unser Datenschutz entspricht den strengen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der DSGVO und des BDSG. Darüber hinaus ist Orthopy zertifiziert nach ISO 27001 (Informationssicherheit) und ISO 13485 (Qualitätsmanagement Medizinprodukte). Zusätzlich werden jährliche Penetrationstests durchgeführt. Des Weiteren befinden wir uns in der Prüfung zur BSI TR-03161 (Sicherheitsanforderungen an Anwendungen im Gesundheitswesen). Der Serverstandort für die Daten ist in der Open Telekom Cloud in Deutschland.

Ist die Wirksamkeit von Orthopy nachgewiesen?

Ja, die Wirksamkeitsnachweis ist Voraussetzung für die Listung einer DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Orthopy zeigte Wirksamkeit in einer kontrollierten, randomisierten Studie. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unserem Abstract.

Zum Abstract

Wie erstelle ich ein DiGA-Rezept?

Nutzen Sie ein einfaches rosa Kassenrezept Muster 16 und geben Sie an:

  • DiGA Orthopy
  • PZN 19076394
  • optional die Diagnose des Patienten

Mehr dazu entnehmen Sie unserem Musterrezept.

Ich bin an einem fachlichen Austausch mit einem Ihrer Ärzte interessiert.

Sehr gerne! Wenden Sie sich hierzu einfach per E-Mail an: support@orthopy.de

Wie verordne ich DiGA über mein PVS?

Suchen Sie einfach in Ihrem App-Verordnungscenter nach „Orthopy“ oder durch die Eingabe der PZN „19076394“ nach unserer DiGA. Wichtig ist, dass bei Ihrem Patienten im laufenden Quartal die Diagnose Kreuzband- oder Meniskusriss eingetragen wurde. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Verordnungshinweisen.

Belasten DiGA das Budget?

DiGA sind extrabudgetär und belasten daher weder Arznei- noch Heilmittelbudget. Dabei ist es egal, wie oft Sie unsere DiGA verordnen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Bei allen Fragen, Anregungen oder Feedback können Sie sich sehr gerne bei uns melden! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Orthopy Health GmbH

Röntgenstraße 24
22335 Hamburg